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Gesundheitstelematik: Gesetzliche Grundlage und Teilbereiche

Die SobIT GmbH verfügt über ein umfassendes IT-Schulungs- und Beratungsangebot. Teil dieses Angebots ist die rechtliche Beratung zum Thema Gesundheitstelematik. Die entsprechende gesetzliche Grundlage liefert das österreichische Gesundheitstelematikgesetz aus dem Jahr 2005. 

Unter Gesundheitstelematik versteht man IT-gestützte Verfahrensweisen, welche umfassendere Patientenversorgung und finanzielle Einsparungspotenziale im Gesundheitswesen ermöglichen.

In Österreich gibt es seit 1. Jänner 2005 ein entsprechendes Gesundheitstelematikgesetz. Dieses ist Teil des Gesundheitsreformgesetzes 2005 und regelt wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen. Im ersten Teil des Gesetzes finden sich Regelungen zur Verbesserung der Datensicherheit beim elektronischen Transport von Gesundheitsdaten. Dabei geht es um die Sicherstellung von Vertraulichkeit sowie die Unverfälschbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Kommunikationsvorgängen.

Die Teilbereiche der Gesundheitstelematik:

  • Telemedizin: Umfasst alle behandlungsnahen medizinischen Anwendungen, die die direkte oder zeitversetzte Interaktion zwischen ÄrztInnen und PatientInnen zur Durchführung oder Unterstützung medizinischer Maßnahmen, Konsultationen oder Monitoring ermöglichen.
  • Telelearning: Verbesserung der Ausbildung ärztlicher und pflegerischer Berufe.
  • Telezugriff: Zugriff auf Daten (Datenbanken, Informationssammlungen), die nicht vor Ort verfügbar sind.
  • Telemonitoring: PatientInnen und ÄrztInnen werden unmittelbar über Veränderungen gesundheitsrelevanter Werte informiert.
  • Telekonsultation: ÄrztInnen können Expertisen einholen, um daraus weitere Behandlungsoptionen zur Verfügung zu stellen.

Weiterführende Links:
Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit

Updated: January 7, 2020 — 14:54
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