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ELGA in der Pflege: Zugriffsrechte

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Am 25. und 26. Juni 2014 fand im Austria Trend Eventhotel Pyramide das jährliche Forum Pflege zum Thema “Pflege der Zukunft – Berufsgruppen auf dem Prüfstand” statt. Mag. Dr. Stefan Sabutsch, Mitarbeiter der ELGA GmbH, referierte am zweiten Konferenztag über die ELGA-Zugriffsrechte von Gesundheitsdiensteanbietern und Pflegeeinrichtungen.

 

Was ist ELGA?
In einem früheren Blogeintrag haben wir bereits darüber berichtet, was ELGA ist, und wie es in der Sozialbranche eingesetzt werden kann. Kurzum handelt es sich bei ELGA um ein elektronisches System, mit dessen Hilfe alle relevanten Gesundheitsdaten eines Patienten für dessen BehandlerInnen zugänglich gemacht werden. Dabei soll bestehendes Wissen genutzt werden und ein organisationsübergreifender Informationsfluss entstehen. Zudem soll die Belastung durch mehrfache Untersuchungen und Befragungen reduziert werden.

Welche Daten können abgerufen werden?
Gesundheitsdiensteanbieter, kurz GDA, finden in ELGA zum einen qualitätsgesicherte Patientenstammdaten, wie z.B. den Namen und das Geburtsdatum. Zum anderen können Medikationsdaten (ein Jahr lang im Zugriff) und Befunde (10 Jahre lang im Zugriff), wie z.B. Entlassungsbriefe oder Laborbefunde, eingesehen werden. Ab 2017 ist zudem geplant, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Medizinprodukte-Register abrufen zu können.
Zugreifen dürfen ÄrztInnen, ZahnärztInnen, Apotheken, Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses. Ein Verwendungsverbot besteht unter anderem für BetriebsärztInnen, ArbeitgeberInnen, AmtsärztInnen und SchulärztInnen.

ELGA Rechtsvorschrift für die Pflege
Pflegeeinrichtungen dürfen ab 2015 auf ELGA zugreifen, wobei freiberufliche Pflegekräfte noch nicht erfasst sind. Bereitgestellt werden müssen neben Daten der E-Medikation auch Pflegeentlassungsbriefe bei Entlassungen aus dem stationären Bereich oder Überweisungen in eine andere Einrichtung.
Bedingungen für die Teilnahme an ELGA sind ein Rollen- und Rechte-System mit Einzeluser-Authentisierung, die Aufnahme im e-Health-Verzeichnisdienst, die Anbindung an eine ELGA-Affinity-Domain, ELGA-taugliche EDV-Systeme und die Anbindung an den Zentralen Patientenindex.

Dokumente in ELGA
Aus Gründen der einfachen Weiterverarbeitung und Nutzung der Inhalte, befinden sich in ELGA nur strukturierte Befunde. Sämtliche Dokumente müssen bestimmte Kriterien, wie ein technisches Format und codierte Inhalte, erfüllen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ELGA den Pflegefachkräften neue Informationsquellen in Form von ärztlichen Dokumenten oder Medikationsdaten eröffnet. Zudem wird die Kommunikation mit ÄrztInnen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Pflegeeinrichtungen spürbar erleichtert.

Updated: August 13, 2014 — 14:12
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